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GEPRÜFTE SICHERHEIT FÜR UNSERE FAHRRADANHÄNGER

Safety first: Die Sicherheit unserer Fahrgäste steht für uns an erster Stelle. Damit Du Dich stets auf Deinen Croozer verlassen kannst, werden all unsere Produkte regelmäßig nach den jeweiligen Kriterien geprüft. Croozer erfüllt dabei neben den gesetzlichen, normativen Anforderungen auch freiwillige, die darüber hinaus gehen.
Hier findest Du eine Übersicht aller Anforderungen, die bei unseren Produkten gegeben sind.

UV STANDARD 801 - EIN SICHERER PLATZ AN DER SONNE

Am schönsten ist es doch, bei Sonnenschein gemeinsam an der frischen Luft unterwegs zu sein. Damit Deine Kinder im Croozer gut geschützt sind, verwenden wir für unsere Croozer Kid Modelle ab 2018 Fensterfolien mit besonders zuverlässigem UV-Schutz. Der Prüfdienstleister Hohenstein bestätigt: Die Fensterfolien und das integrierte Regenverdeck bieten einen nachgewiesenen UV-Schutz von UPF 80!

Wie bei einem Pullover bietet natürlich auch der textile Body an sich durch seine Webdichte und Beschichtung einen UV-Schutz von UPF 50+ - dasselbe gilt für unser Sonnenschutz-Verdeck.

MAXIMALER SCHUTZ FÜR DEINE KINDER

Wir lassen unsere Produkte nach folgenden Europäischen Normen prüfen:

DIN EN 15918
Diese Europäische Norm legt die sicherheitstechnischen Anforderungen und die Prüfverfahren für Fahrradanhänger und deren Verbindungseinrichtungen fest.

Im Rahmen dieser Norm werden verschiedene Tests durchgeführt, die u.a. Aspekte wie die Sicherheit der Insassen beim Umkippen/Rollen oder das einfache An- und Abkuppeln bestätigen:


DIN EN 1888
Diese Europäische Norm legt die sicherheitstechnischen Anforderungen und die Prüfverfahren für Transportmittel auf Rädern für Kinder fest, die für die Beförderung von Kindern vorgesehen sind.

Auch hier werden verschiedene Tests durchgeführt, die u.a. Aspekte wie die Dauerbelastbarkeit überprüfen - auch von Buggys und Kinderwagen:

AUF HERZ UND NIEREN GETESTET - FÜR DIE SICHERHEIT DER ALLERKLEINSTEN.

UNBEDENKLICH GETESTETE MATERIALIEN

Unsere Croozer Fahrradanhänger bestehen aus verschiedenen Einzelteilen und Materialien. Damit diese Materialien ihre schöne Farbe bekommen und allen Situationen im bunten Familienalltag erfolgreich standhalten können (UV-Schutz, wetterbeständig, wasserabweisend), müssen sie vorher ausgerüstet und beschichtet werden - teilweise auch mit chemischen Stoffen.

Wir achten sehr genau auf die Verwendung solcher Stoffe. Zur Einhaltung der REACH-Verordnung lassen wir unsere Materialien bei unabhängigen Testinstituten prüfen und können bestätigen, dass unsere Produkte keine Stoffe oberhalb 0,1 Masse-% enthalten, die in der sogenannten SVHC-Kandidatenliste nach Art. 33 (2) der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 („REACH“) aufgeführt sind.

MEHR ALS DIE GESETZLICHEN UND NORMATIVEN PFLICHTEN: CROOZER-EIGENE ANFORDERUNGEN

Gesetzlich verpflichtende (Norm-)Anforderungen sind für uns selbstverständlich einzuhalten. Sie gehen uns aber nicht weit genug, um Dir und Deinem Kind eine optimale Sicherheit zu gewährleisten. Deshalb setzen wir unsere Standards noch höher und haben Croozer-eigene Anforderungen definiert. Als Basis dienen aktuelle Anforderungen an Textilien und Bekleidung für Babys und Kleinkinder.

So stellen wir sicher, dass die Grenzwerte für gesundheitsbedenkliche chemische Verbindungen wie Azofarbstoffe, allergene Farbstoffe, Formaldehyd, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe und Phthalate noch strenger definiert und unbedingt eingehalten werden. Wir überprüfen unsere Produkte auch auf Speichel- und Schweißechtheit nach DIN 53160 Part ½ und B 82.02-13, sowie auf Nickelfreisetzung, Biozide und Flammschutzmittel, die in unseren Produkten nicht verwendet werden.

DARUM HABEN WIR KEINE CE-KENNZEICHNUNG

Croozer Produkte sind nicht mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet. Warum? Die Antwort ist ganz einfach: Für Fahrradanhänger gibt es keine entsprechende EU-Richtlinie.

EU-Richtlinien legen die europaweit einheitlichen, geltenden Anforderungen an Produkte fest, um den freien Verkehr von Waren- und Dienstleistungen zu gewährleisten. Es gibt zum Beispiel eine Maschinenrichtlinie, Druckgeräterichtlinie, Spielzeugrichtlinie oder Medizinprodukterichtlinie. Produkte, die einer EU-Richtlinie unterliegen, müssen mit einem CE-Kennzeichen deutlich machen, dass das Produkt den auferlegten Anforderungen der Europäischen Union entspricht.
Für manche Produkte, wie zum Beispiel Fahrradanhänger, gibt es keine spezifische EU-Richtlinie. Daher besitzen diese Produkte keine CE-Kennzeichnung und dürfen auch nicht mit einer solchen versehen sein. Für diese Produkte gilt aber in jedem Fall das Produktsicherheitsgesetz, basierend auf EU-Richtlinie 2001/95/EG.

GEMEINSAM IN RICHTUNG NACHHALTIGE ZUKUNFT

Glossar

Hier erklären wir Dir die oben genannten Tests genauer.

Chemische Tests

Folgende Chemische Tests müssen laut der Norm EN 15918 durchgeführt werden:

  • Alle Teile/ Bauteile in der Erreichbarkeitszone müssen den Anforderungen nach EN 71-3 Sicherheit von Spielzeug- Teil 3: Migration bestimmter Elemente entsprechen.
  • Textilien dürfen zu keinem oberflächigen Abflammen führen; Entflammbarkeitsprüfung muss EN 1888-1 Artikel für Säugling und Kleinkinder- Transportmittel auf Rädern für Kinder- Teil 1: Kinderwagen und Kinderwagensportwagen entsprechen. Der Entflammbarkeitstest wird in der EN 71-2 Sicherheit von Spielzeug- Teil 2: Entflammbarkeit beschrieben.
TROMMELTEST

Der Anhänger wird mit 125% der Nennlast auf einem Trommelprüfstand positioniert. Auf der Trommel sind keilförmige Hindernisse befestigt. Durch das Drehen der Trommel wird der Anhänger gezwungen, die Hindernisse mit einer Geschwindigkeit von 12,5 km/h zu überfahren.
Nach einer festgelegten Zyklenzahl dürfen weder der Rahmen noch das Fahrgestell Schäden aufweisen.

DEICHSELTEST

Der Anhänger wird an den Achsaufnahmen fixiert. Anschließend wird die Deichsel in waagerechter Richtung mit einer Kraft, die 450% der Nennlast entspricht, belastet.
Nach einer festgelegten Zyklenzahl dürfen weder die Deichsel noch die Verbindung der Deichsel zum Anhänger strukturelle Schäden aufweisen.

FAHRGASTRAUM

Der Anhänger wird am unteren Rahmen befestigt. Dann wird die obere Rahmenstruktur unter einem Winkel von 45° mit einer Kraft, die 150% der Nennlast entspricht, belastet.
Nach der Prüfung darf der Fahrgastraum nicht nennenswert verformt sein.

Bei Croozer schützt zusätzlich der Superbar die Insassen bei einem seitlichen Aufprall und bei Auffahrunfällen

GURTSYSTEM

Der Anhänger wird am unteren Rahmen befestigt. Auf jedem Sitz wird eine Prüfpuppe positioniert und angeschnallt. Anschließend wird jede Prüfpuppe einer Kraft von 1000N in horizontaler Richtung belastet. Nach der Prüfung dürfen die Gurte keine Anzeichen von Beschädigung aufweisen.

RAMPENTEST

Der Anhänger wird auf einer Rampe positioniert, das untere Ende der Rampe wird mit einer Stahlfläche begrenzt. Der Anhänger wird mit Prüfpuppen mit festgelegtem Gewicht beladen. Anschließend wird der Anhänger losgelassen, sodass er auf die Stahlfläche prallt.
Nach der Prüfung darf der Anhänger keine sichtbaren Schäden haben. Alle Verriegelungen und Befestigungen müssen weiterhin einwandfrei funktionieren.

SCHIEBEBÜGELTEST

Der Schiebebügel des Anhängers wird in einer Prüfvorrichtung befestigt. Der Anhänger wird mit Prüfpuppen mit festgelegtem Gewicht beladen. Abwechselnd wird der Schiebebügel durch Aufbringen einer Kraft in vertikaler Richtung angehoben und abgesenkt, so dass die Hinterräder und die Vorderräder der Reihe nach angehoben und abgesenkt werden.
Nach einer festgelegten Zyklenzahl dürfen weder der Schiebebügel noch weitere Teile des Anhängers strukturelle Schäden aufweisen.

REACH

Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) ist die EU-Verordnung über die Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien. Sie regelt den Umgang mit chemischen Stoffen in Zubereitungen und Erzeugnissen. Durch REACH soll die Verwendung von chemischen Stoffen lückenlos von der Herstellung bis zur Endanwendung verfolgbar sein. Wir sind im Sinne der REACH-Verordnung ein sogenannter „Nachgeschalteter Anwender“, da wir Chemikalien weder herstellen noch importieren. Somit unterliegen wir weder Registrierungspflichten gem. REACH noch der Pflicht zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern. Um die Lieferkette abzusichern und im Interesse höchster Produktsicherheit fordern und verfolgen wir die Umsetzung von REACH auf Seite unserer Lieferanten. Die Zusicherung der REACH-Konformität ist Teil unserer Lieferantenqualifikation. Zudem lassen wir unsere Materialien bei unabhängigen Testinstituten prüfen und können bestätigen, dass unsere Produkte derzeit keine Stoffe oberhalb 0,1 Masse-% enthalten, die in der sogenannten SVHC-Kandidatenliste nach Art. 33 (2) der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 („REACH“) aufgeführt sind.

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