Hier erklären wir Dir die oben genannten Tests genauer.
Folgende Chemische Tests müssen laut der Norm EN 15918 durchgeführt werden:
Der Anhänger wird mit 125% der Nennlast auf einem Trommelprüfstand positioniert. Auf der Trommel sind keilförmige Hindernisse befestigt. Durch das Drehen der Trommel wird der Anhänger gezwungen, die Hindernisse mit einer Geschwindigkeit von 12,5 km/h zu überfahren.
Nach einer festgelegten Zyklenzahl dürfen weder der Rahmen noch das Fahrgestell Schäden aufweisen.
Der Anhänger wird an den Achsaufnahmen fixiert. Anschließend wird die Deichsel in waagerechter Richtung mit einer Kraft, die 450% der Nennlast entspricht, belastet.
Nach einer festgelegten Zyklenzahl dürfen weder die Deichsel noch die Verbindung der Deichsel zum Anhänger strukturelle Schäden aufweisen.
Der Anhänger wird am unteren Rahmen befestigt. Dann wird die obere Rahmenstruktur unter einem Winkel von 45° mit einer Kraft, die 150% der Nennlast entspricht, belastet.
Nach der Prüfung darf der Fahrgastraum nicht nennenswert verformt sein.
Bei Croozer schützt zusätzlich der Superbar die Insassen bei einem seitlichen Aufprall und bei Auffahrunfällen
Der Anhänger wird am unteren Rahmen befestigt. Auf jedem Sitz wird eine Prüfpuppe positioniert und angeschnallt. Anschließend wird jede Prüfpuppe einer Kraft von 1000N in horizontaler Richtung belastet. Nach der Prüfung dürfen die Gurte keine Anzeichen von Beschädigung aufweisen.
Der Anhänger wird auf einer Rampe positioniert, das untere Ende der Rampe wird mit einer Stahlfläche begrenzt. Der Anhänger wird mit Prüfpuppen mit festgelegtem Gewicht beladen. Anschließend wird der Anhänger losgelassen, sodass er auf die Stahlfläche prallt.
Nach der Prüfung darf der Anhänger keine sichtbaren Schäden haben. Alle Verriegelungen und Befestigungen müssen weiterhin einwandfrei funktionieren.
Der Schiebebügel des Anhängers wird in einer Prüfvorrichtung befestigt. Der Anhänger wird mit Prüfpuppen mit festgelegtem Gewicht beladen. Abwechselnd wird der Schiebebügel durch Aufbringen einer Kraft in vertikaler Richtung angehoben und abgesenkt, so dass die Hinterräder und die Vorderräder der Reihe nach angehoben und abgesenkt werden.
Nach einer festgelegten Zyklenzahl dürfen weder der Schiebebügel noch weitere Teile des Anhängers strukturelle Schäden aufweisen.
Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) ist die EU-Verordnung über die Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien. Sie regelt den Umgang mit chemischen Stoffen in Zubereitungen und Erzeugnissen. Durch REACH soll die Verwendung von chemischen Stoffen lückenlos von der Herstellung bis zur Endanwendung verfolgbar sein. Wir sind im Sinne der REACH-Verordnung ein sogenannter „Nachgeschalteter Anwender“, da wir Chemikalien weder herstellen noch importieren. Somit unterliegen wir weder Registrierungspflichten gem. REACH noch der Pflicht zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern. Um die Lieferkette abzusichern und im Interesse höchster Produktsicherheit fordern und verfolgen wir die Umsetzung von REACH auf Seite unserer Lieferanten. Die Zusicherung der REACH-Konformität ist Teil unserer Lieferantenqualifikation. Zudem lassen wir unsere Materialien bei unabhängigen Testinstituten prüfen und können bestätigen, dass unsere Produkte derzeit keine Stoffe oberhalb 0,1 Masse-% enthalten, die in der sogenannten SVHC-Kandidatenliste nach Art. 33 (2) der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 („REACH“) aufgeführt sind.